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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 442/16

Gesetze: SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 2 Abs. 1a

Leitsatz

Leitsatz:

Die (ambulante) Behandlung des Prostatakarzinoms durch Irreversible Elektroporation (IRE) ist vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - auch unter Berücksichtigung der grundrechtsorientierten Auslegung des Leistungskatalogs - nicht umfasst. Die Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern die für die Beschaffung dieser Behandlung als privatärztliche Leistung entstehenden Kosten daher nicht erstatten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DAAAF-81734

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.07.2016 - L 5 KR 442/16

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