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BVerfG Urteil v. - 1 BvR 26/84

Leitsatz

Leitsatz:

»1. Art. 12 Abs. 1 GG kann gebieten, dass der Gesetzgeber im Zivilrecht Vorkehrungen zum Schutz der Berufsfreiheit gegen vertragliche Beschränkungen schafft, namentlich wenn es an einem annähernden Kräftegleichgewicht der Beteiligten fehlt.

2. Der generelle Ausschluss einer Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten für Handelsvertreter in den Fällen des § 90a Abs. 2 Satz 2 HGB war jedenfalls bis zur Novellierung des Handelsvertreterrechts durch Gesetz vom mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar.«

Fundstelle(n):
CAAAF-81704

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BVerfG, Urteil v. 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

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