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FG München Urteil v. - 3 K 1891/12 EFG 2016 S. 1738 Nr. 20

Gesetze: UStG § 4 Nr. 8 Buchst. hUStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6

Berufung auf Unionsrecht zur Nichtanwendung der nationalen Steuerbefreiung für Umsätze aus der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

Leitsatz

1. Mit der Einbeziehung von Versorgungseinrichtungen in die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG hat der nationale Gesetzgeber gegen den Neutralitätsgrundsatz verstoßen, da Versorgungseinrichtungen wie die streitgegenständlichen freien Unterstützungskassen nicht dem unionsrechtlichen Begriff des steuerbefreiten Sondervermögens unterfallen.

2. Umsätze aus der Verwaltung derartiger Unterstützungskassen können unter Berufung auf das Unionsrecht als steuerpflichtig behandelt werden, wenn dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1738 Nr. 20
KÖSDI 2016 S. 20081 Nr. 12
CAAAF-81542

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FG München, Urteil v. 14.10.2015 - 3 K 1891/12

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