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FG München 31.05.2016 7 V 3044/15, IWB 17/2016 S. 626

FG München | Keine Berücksichtigung finaler ausländischer Betriebsstättenverluste in der Mehrzahl der Fälle

Verluste, die ein deutscher Gesellschafter einer spanischen Personengesellschaft aus der Veräußerung seiner Beteiligung erzielt, sind in Deutschland nicht nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu berücksichtigen, da das Besteuerungsrecht nach Art. 7 Abs. 1 i. V. mit Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA Spanien ausschließlich Spanien zusteht. Soweit der BFH auf Grundlage seiner Rechtsprechung zur Berücksichtigung von finalen ausländischen Betriebsstättenverlusten auch entsprechende ausländische Veräußerungsverluste berücksichtigt hat, ist dieser Rechtsprechung nach dem NWB WAAAF-19164, Timac Agro nicht mehr zu folgen.

Hinweis:

Der [i]Bei Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte nach dem einschlägigen DBA – so wie hier – sind auch finale Verluste nicht mehr in Ansatz zu bringen NWB EAAAD-48038) entschieden, dass Verluste, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen in seiner in S. 627Frankreich belegenen Betriebsstätte erw...

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