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6 % pro Jahr sind zu viel! – BdSt unterstützt Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen
[i]BdSt, Pressemitteilung vom 26. 8. 2016Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein neues Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen. Seit mehr als 50 Jahren liegt der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 % pro Monat – also 6 % pro Jahr. Angesichts der Niedrigzinsphase sei dieser Zinssatz zu hoch. Mit einem neuen Musterverfahren will der BdSt jetzt prüfen lassen, ob der Zinssatz noch zeitgemäß ist.
[i]Heidenreich, Ist der Zinssatz der Finanzverwaltung von 6 % noch verfassungsgemäß?, NWB 17/2015 S. 1231 Konkret unterstützt der Verband die Klage eines Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen gegen die Steuerbescheide für das Jahr 2010 und 2011. Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehr als zehn Monate und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr fest. Deutlich mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Gegen die Zinsfestsetzungen legten die Kläger Einspruch und mit Unterstützung des BdSt jetzt Klage beim FG Münster ein (Az.: 10 K 2472/16 E). Damit ist erstmals ein Klageverfahren anhängig, das einen ganz aktuellen Zinszeitraum betrifft.
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