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BFH 12.07.2016 II R 57/14, NWB 36/2016 S. 2700

Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage bei Grundstücksschenkung unter einer Auflage

Grundstücksschenkungen unter einer Auflage unterliegen hinsichtlich des Werts der Auflage der Grunderwerbsteuer, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist. Unerheblich ist, ob die Auflage tatsächlich bei der Schenkungsteuer abgezogen wurde. Das gilt nach dem selbst dann, wenn die Grundstücksschenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.

Anmerkung:

Der BFH stellt klar, dass § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG seinem Wortlaut nach allein darauf abstellt, dass die Auflage bei der Schenkungsteuer „abziehbar ist“. Dadurch habe der Gesetzgeber klargestellt, dass Auflagen, die bei der Schenkungsteuer nicht abziehbar sind, sondern nur zu einer Stundung der Steuer nach § 25 ErbStG a. F. führen, der Bemessung der Grunderwerbsteuer nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BStBl 2014 II S. 479

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