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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 423/14

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Berater für den Vertrieb und die Vermarktung von Software für die Beigeladene zu 1) im Zeitraum vom 1.11.2010 bis zum 31.1.2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlegen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 1332 Nr. 24
PAAAF-80920

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.07.2016 - L 8 R 423/14

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