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BBK Nr. 17 vom

Präzisierungen zu IFRS 15

Prof. Dr. Karin Breidenbach

[i]Breidenbach/Währisch, Umsatzerlöse, Herne 2016Bereits 2014 wurde IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers vom IASB verabschiedet. Die begonnene Umsetzung von IFRS 15 hat in der Praxis so viele Fragen hervorgerufen, dass der Zeitpunkt zur verpflichtenden Anwendung um ein Jahr auf den verschoben wurde. Zur Klärung einiger Unsicherheiten hat der IASB am die Clarifications to IFRS 15 verabschiedet, die mit dem Standard verpflichtend anzuwenden sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Identifizierung des Vertrags bzw. der Verträge mit einem Kunden – Schritt 1

[i]Breidenbach, Realisation von Umsatzerlösen nach IFRS 15, BBK 13/2014 S. 631 NWB YAAAE-67902Ein Unternehmen muss sämtliche Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden systematisch erfassen. Ein Vertrag nach IFRS 15 liegt vor, wenn

  • der Vertragsabschluss rechtsgültig ist,

  • die Rechte aller Vertragsparteien eindeutig bestimmbar sind,

  • die Zahlungsbedingungen eindeutig identifizierbar sind,

  • der Vertrag wirtschaftliche Substanz besitzt, sich also die Zahlungsströme des Unternehmens aufgrund des Vertrags ändern, und

  • das Unternehmen die Gegenleistung des Kunden wahrscheinlich erhalten wird.

Wird der Absatz eines Guts oder eines Güterbündels in mehreren Verträgen geregelt, sind diese Verträge zum Zwecke der Umsatzermittlung ...

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