Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Krankenversicherungsbeiträge: Keine Kürzung von Beitragsrückerstattungen
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass selbst getragene Krankheitskosten nach der Konzeption des Einkommensteuergesetzes den außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) und nicht den Sonderausgaben zuzuordnen sind. Zurückerstattete Krankenversicherungsbeiträge sind nicht mit den selbst getragenen Krankheitskosten zu verrechnen, so dass sie in voller Höhe zur Kürzung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen führen.