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FG Baden-Württemberg 25.01.2016 6 K 864/15, KSR 9/2016 S. 12

Krankenversicherungsbeiträge: Keine Kürzung von Beitragsrückerstattungen

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass selbst getragene Krankheitskosten nach der Konzeption des Einkommensteuergesetzes den außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) und nicht den Sonderausgaben zuzuordnen sind. Zurückerstattete Krankenversicherungsbeiträge sind nicht mit den selbst getragenen Krankheitskosten zu verrechnen, so dass sie in voller Höhe zur Kürzung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen führen.

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