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LAG München 20.04.2016 11 Sa 983/15, NWB 35/2016 S. 2631

Arbeitsrecht | Laufende Kündigungsschutzklage führt nicht zu automatischer Übertragung von Urlaubsansprüchen

Ein Arbeitnehmer kann nicht nur während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens seinen Urlaub beantragen, sondern muss dies vielmehr gerade dann tun, wenn sein Urlaubsanspruch andernfalls verfiele. Ein laufender Kündigungsschutzprozess ist als solcher nämlich (noch) kein tauglicher Grund, um die Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr zu begründen. Ebenso wenig ist auch der Arbeitgeber verpflichtet, von sich aus aktiv zu werden und den Urlaub zu gewähren bzw. hierfür Schadensersatz zu leisten.

Anmerkung:

Da nicht alle Gerichte [i]Zum Urlaubsrecht in der Rspr. s. Seel, NWB 10/2016 S. 715eine dem Arbeitgeber obliegende (proaktive) Verpflichtung zur Gewährung des Urlaubsanspruchs ablehnen (vgl. LAG München, Urteil S. 2632vom - 8 Sa 982/14 NWB WAAAF-79967; , NZA-RR 2014 S. 631), empf...

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