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NWB Nr. 35 vom Seite 2634

Musterverfahren zur Berücksichtigung von Pflegeheimkosten bei Ehegatten

[i] BdSt, Pressemitteilung vom 3. 8. 2016Steuerzahler, die aus gesundheitlichen Gründen in einem Pflegeheim leben, können die Kosten für die Heimunterbringung in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wird im Zusammenhang mit dem Umzug in das Heim der frühere Haushalt aufgelöst, kürzt das Finanzamt die abziehbaren Ausgaben um die so genannte Haushaltsersparnis. Damit sollen die Aufwendungen, die sich der Steuerzahler für das Unterhalten eines eigenen Hausstandes erspart, abgegolten werden. Bei Ehepaaren berechnen einige Finanzämter die Haushaltsersparnis zweimal, obwohl nur ein Haushalt aufgelöst wird.

[i]Musterverfahren unter BFH VI R 22/16Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein neues Musterverfahren (Az. beim BFH: VI R 22/16), in dem der BFH prüft, ob die so genannte Haushaltsersparnis bei Ehepaaren doppelt abgezogen werden darf, wenn diese gemeinsam aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in ein Heim umziehen. Im konkreten Fall zogen die Kläger im Jahr 2013 in ein Pflegeheim. Die Klägerin war nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in der Lage, selbständig einen Haushalt zu führen. Ihr Ehepartner war pflegebedürftig im Sinne der Pflegestufe 2. Der bisherige Haushalt der Eheleute wur...

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