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BAG 08.04.2003 2 AZR 15/02, NWB 36/2003 S. 275

Insolvenzrecht | Ansprüche entlassener Arbeitnehmer auf Nachteilsausgleich

Führt der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung durch, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, so sind die daraus folgenden Ansprüche entlassener Arbeitnehmer auf Nachteilsausgleich im nach Zugang der Kündigungen eröffneten Insolvenzverfahren auch dann einfache Insolvenzforderungen, wenn die Kündigungen in Absprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und mit dessen Zustimmung erfolgten. Hat der vorläufige Insolvenzverwalter zusammen mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin schriftlich die unternehmerische Entscheidung getroffen, den Betrieb stillzulegen, und schon mit der Durchführung dieser Maßnahme begonnen, so begründet dies die Prognose, dass zum Zeitpunkt der beabsichtigten Stilllegung für die Arbeitnehmer des Betriebs keine Beschäftigung...

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