Einkommensteuer | Kein Betriebsausgabenabzug für Golfturniere (OFD)
Die OFD Frankfurt/M. hat sich zur
Frage geäußert, ob bei Automobilvertragshändlern die Aufwendungen für die
Veranstaltung von Golfturnieren den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben im
Sinne des
§ 4 Absatz
5 S. 1 Nr. 4 EStG zuzuordnen sind oder ob bei diesen
Aufwendungen der Sponsoringgedanke im Vordergrund steht und daher der
Sponsoringerlass vom anzuwenden ist ().
Hierzu vertreten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung:
Bei Aufwendungen der Automobilvertragshändler für die Veranstaltung von Golfturnieren ist das Abzugsverbot des § 4 Absatz 5 S. 1 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen. Diese Rechtsauffassung bestätigte der BFH mit seinem Urteil v. - IV R 24/13.
In dem zu beurteilenden Sachverhalt wurde eine Golf-Turnierserie im Amateurbereich durchgeführt. Die Automobilvertragshändler traten bei den Turnieren als Veranstalter auf. Sie übernahmen die Kosten für die Platzbuchung, Platzgebühr, Bewirtung sowie für kleinere Sachgeschenke. Zudem waren die Vertragshändler verantwortlich für die Auswahl und Einladung der Teilnehmer.
Quelle: NWB Datenbank (Sc)
Den vollständigen Wortlaut der Verwaltungsanweisung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID NWB TAAAF-79177.
Fundstelle(n):
XAAAF-80349