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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 305/14

Gesetze: UStG 2006 § 4 Nr. 9 Buchst. b, EGRL 112/2006 Art. 135 Abs. 1 Buchst. i, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 65 Abs. 1 S. 1, BGB § 133

Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig

Auslegung des Klageantrags

Leitsatz

1. Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sind umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts ergibt sich nichts anderes.

2. Die Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb der Geldspielautomaten verstößt nicht gegen Art. 3 GG.

3. Der im finanzgerichtlichen Verfahren zu stellende Klageantrag ist eine prozessuale Willenserklärung, die der Auslegung zugänglich ist. Die Auslegung darf nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der (verkörperten) Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen.

Fundstelle(n):
UAAAF-80311

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 08.07.2015 - 3 K 305/14

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