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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 3 KA 6/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Abrechnung von Laborleistungen auf Überweisung eines Vertragsarztes, dem der Laborarzt hierfür eine Gegenleistung versprochen hat, ist rechtswidrig und nach § 106a Abs. 2 SGB V zu korrigieren.

2. Der Lauf der Jahresfrist nach § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X beginnt erst mit dem Abschluss der Anhörung des Betroffenen. Verzögert die Behörde die Anhörung, kann die Möglichkeit zur Bescheidaufhebung jedoch verwirkt sein.

Fundstelle(n):
XAAAF-79997

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

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