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Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren in Unternehmen
Praxistipps für Organe, Mitarbeiter und Berater
[i]Webel, Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung, 3. Aufl., Herne 2016 Anlässe für Steuerstrafverfahren sind in größeren Organisationen nicht selten. Dies liegt u. a. daran, dass die Schwelle für einen Anfangsverdacht eher niedrig ist. Dieser bedeutet selbstverständlich noch längst keinen Beweis einer Steuerhinterziehung und stellt nur den Beginn eines strafrechtlichen Prüfungsverfahrens dar. Jedes Unternehmen kann (auch ohne böse Absicht) involviert sein. In der Praxis wird oft zunächst gleichzeitig ein Verfahren gegen mehrere Funktionsträger des Unternehmens eingeleitet, da die Ermittlungsbehörde die tatsächlichen Zuständigkeiten im Unternehmen nicht genau kennt. Damit ist faktisch das Unternehmen als Ganzes betroffen, da erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand zur Klärung der Vorwürfe, innerbetrieblicher Koordination und zur Verteidigung entsteht. Unternehmen bzw. Mitarbeiter sollten in diesem Fall wissen, wie sie sich verhalten sollen. Dieser Beitrag gibt hierzu Hinweise, die einer ersten Orientierung dienen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Adressaten der Vorwürfe
[i]Hinterziehung von Unternehmenssteuern oder persönlicher Einkommensteuer? Ein Unternehmen kann sowohl direkt als auch indirekt mit einem...