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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 185/13 EFG 2016 S. 1432 Nr. 17

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4 Satz 4, EStG § 10d Abs. 4 Satz 5, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 11, EStG § 20 Abs. 9 Satz 1, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

Zur Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheides für die Verlustfeststellung und zur Besteuerung des Barausgleichs des Stillhalters bei einem Optionsgeschäft

Leitsatz

1. Der Einkommensteuerbescheid entfaltet nach § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG in der Fassung des JStG 2010 Bindungswirkung für die Feststellung der verbleibenden Verlustvortrages zum Schluss desselben Jahres.

2. Der Barausgleich des Stillhalters unterliegt im Rahmen der Abgeltungssteuer dem Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1432 Nr. 17
KÖSDI 2016 S. 19993 Nr. 10
YAAAF-79761

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 10.06.2016 - 5 K 185/13

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