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KG Berlin 14.06.2016 1 W 166/16, NWB 33/2016 S. 2484

WEG | Zustimmung bei Auflösung der GbR und Übertragung von Wohneigentum auf Ehegatten zu Bruchteilen

Übertragen die miteinander verheirateten Ehegatten einer GbR in Anbetracht der Auflösung und Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseigentum (oder Grundstück) auf sich zu Bruchteilen, ist eine als Inhalt des Sondereigentums ausdrücklich vereinbarte und als solche auch im Bestandsverzeichnis eingetragene Verwalterzustimmung (§ 12 WEG) selbst dann erforderlich, wenn dort als Ausnahme hiervon ausdrücklich die Veräußerung an einen Ehegatten vorgesehen ist. Denn nach Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der GbR kann zu ihr – sei es als Erwerberin oder wie im Streitfall als Veräußerin – und ihren (ehemaligen) Gesellschaftern bereits kein Verwandtschafts- oder Ehegattenverhältnis bestehen und deshalb die Annahme einer zustimmungs...

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