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NWB Nr. 33 vom Seite 2499

Höhere Förderung für Auszubildende

Seit [i]BMAS, Meldung vom 1. 8. 2016dem gelten deutlich höhere Sätze für Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Damit steht Auszubildenden in einer dualen Berufsausbildung sowie in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen künftig spürbar mehr Geld zur Verfügung. Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge für Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld steigen um ca. 7 %. Die Bedarfe für Unterkunft werden sogar überproportional um bis zu 12 % angehoben. Das wird sich deutlich in den Taschen der Auszubildenden bemerkbar machen. So steigt etwa der Höchstbedarf für den Lebensunterhalt einschließlich Unterkunft während einer Berufsausbildung von bisher 572 € auf 622 €.

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