Praxis-Leitfaden Umsatzsteuer 2016
2. Aufl. 2016
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XII. Rechnung
1. Rechnungsbegriff
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG ist eine Rechnung jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
2. Berechtigung und Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung, § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG
Zur Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis ist berechtigt:
Unternehmer (nicht Kleinunternehmer, vgl. § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG),
der steuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführt.
Aus der Berechtigung zur Erteilung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis wird eine Verpflichtung, wenn der Unternehmer die Leistung
an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder
an eine juristische Person ausführt.
Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG ist ein Unternehmer in diesen Fällen verpflichtet, eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten auszustellen. Diese Pflicht entfällt, wenn es sich bei der erbachten Leistung um eine gem. § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfreie Leistung handelt (vgl. § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 UStG).
Sofern eine Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführt wird, ist ein Unternehmer immer verpflichtet, innerhalb der Frist von sechs Monaten eine Rechnung auszustellen (vgl. § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG)....