Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016
4. Aufl. 2016
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XVI. Abgabe der Einkommensteuererklärung
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung erfolgt durch Übermittlung im ELSTER Verfahren. Es kann eine komprimierte bzw. authentifizierte Übertragung erfolgen.
Bei der komprimierten Übertragung muss das Formular – unterschrieben – an das Finanzamt gesendet werden.
Eine Unterschrift ist bei Übertragung im authentifizierten Verfahren nicht notwendig.
Bei der authentifizierten Übertragung besteht großes Haftungspotenzial.
Es ist ratsam, dem Mandanten nach Bearbeitung die Einkommensteuererklärung den Ausdruck der amtlichen Formulare mit der Bitte um Durchsicht und Mitteilung der Änderungswünsche zuzusenden. Ebenfalls beizufügen ist eine Übertragungsvollmacht, die der Mandant zu unterschreiben hat. Erst bei Vorlage dieser unterschriebenen Vollmacht sollten die Daten an das Finanzamt übertragen werden (, BFH/NV 2013 S. 1467).
1. Abgabe per Telefax
Dem lag folgender Fall zugrunde: Ein Steuerpflichtiger, der ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, beauftragte seinen Steuerberate im VZ 14 die Einkommensteuererklärung für VZ 10 durch...