Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016
4. Aufl. 2016
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XV. Veranlagung von Arbeitnehmern
1. Veranlagung auf Antrag
[i]AbgeltungsprinzipGrundsätzlich braucht ein Arbeitnehmer, der lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) bezieht, keine ESt-Erklärung abzugeben. Seine steuerlichen Pflichten sind gem. § 46 Abs. 4 EStG insoweit mit dem vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzug abgegolten (sog. Abgeltungsprinzip).
[i]AntragsveranlagungDem Arbeitnehmer ist es jedoch nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG freigestellt, einen Antrag auf Durchführung der ESt-Veranlagung zu stellen (sog. Antragsveranlagung). Der Antrag ist innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist, die mit Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, für das der Antrag auf ESt-Veranlagung gestellt wird, fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Die Anlaufhemmung von drei Jahren nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO kann nicht gewährt werden ( BStBl 2011 II S. 746).
Die ESt-Erklärung für 2012 kann bis zum beim Finanzamt eingereicht werden. Die maßgebende Festsetzungsfrist beginnt mit dem zzgl. vierjähriger Festsetzungsfrist = .
2. Vereinfachte Veranlagung
Es gibt für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Sie besteht lediglich aus einem beidseitig bedruckten Formular mit Inhalten aus dem Man...