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IWB Nr. 15 vom Seite 579

Besteuerung von Dividenden als Sonderbetriebseinnahmen nach dem DBA Spanien 1966

Tobias Hagemann

[i]BFH, Urteil vom 21. 1. 2016 - I R 49/14 NWB FAAAF-74520 Personengesellschaften sind aus deutscher Sicht für steuerliche Zwecke transparent, was bedeutet, dass sie nicht selbst Steuersubjekt sind, ihren Gesellschaftern aber (anteilige) Betriebsstätten vermitteln können. Bei der Frage, welche Einkünfte und Wirtschaftsgüter solchen Betriebsstätten abkommensrechtlich zuzuordnen sind, ergeben sich vielfach Probleme hinsichtlich des im Ausland regelmäßig nicht als solchem bekannten Sonderbetriebsbereichs. Neben der abkommensautonomen Auslegung sind in diesem Zusammenhang auch unilaterale Regelungen in § 50d EStG zu berücksichtigen. Wie sich diese Problematik im Bereich des Sonderbetriebsvermögens II gestaltet, offenbart die nachfolgend besprochene Entscheidung des BFH. Hierbei war als Besonderheit noch zu berücksichtigen, dass Spanien Personengesellschaften als Steuersubjekt behandelt und das (alte) DBA Spanien 1966 eine Ansässigkeitsfiktion für Personengesellschafter enthielt.

I. Sachverhalt

[i]Deutsche GmbH & Co. KG war an intransparenter spanischer Produktionsgesellschaft beteiligtKlägerin und Revisionsbeklagte des Verfahrens war eine GmbH & Co. KG, an der über mehrere Obergesellschaften mittelbar im Inland ansässige natürliche Personen beteiligt waren. Die Klägerin selbst war in den...

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