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StuB 15/2016 S. 597

Bundesregierung setzt Empfehlungen des BEPS-Projekts um

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden.

Hinweis: Wir werden auf den Gesetzentwurf noch gesondert zurückkommen.

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