Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
4. Aufl. 2016
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Ungarn
Allgemeines
Das ungarische Umsatzsteuergesetz (2007. évi CXXVII. törvény az általános forgalmi adóról) wurde zum neu gefasst und seitdem mehr als dreihundertmal geändert und ergänzt. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere die Vorgaben und Änderungen der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) der EU. Die Umsatzsteuer heißt in Ungarn Általános Forgalmi Adó und wird ÁFA abgekürzt.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut der EU-MwStSystRL. Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausübt.
Eine Gruppenbesteuerung ist auf Antrag möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Ungarn ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren. Die zur Gruppe gehörenden Unternehmen schulden die Umsatzsteuer gesamtschuldnerisch. Alle innerhalb der Gruppe ausgeführten Umsätze sind nicht umsatzsteuerbar.
In Ungarn ansässige Kleinunternehmer können sich von ihren Umsatzsteuerpflichten befreien lassen. Ihnen steht dann auch kein Vorsteuerabzugsrecht zu. Als Kleinunternehmer gilt derjenige, dessen Umsätze im vorherigen Kalenderjahr ...