Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
4. Aufl. 2016
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Spanien
Allgemeines
Die spanische Umsatzsteuer (Impuesto sobre el valor anadido – IVA) wird gemäß der EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben, es gibt jedoch in einigen Bereichen Besonderheiten insbesondere für ausländische Unternehmer, weil Spanien nicht alle Vorgaben der MwStSystRL umgesetzt hat.
Als umsatzsteuerliches Inland gelten das spanische Festland und die Balearischen Inseln. Die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla gelten umsatzsteuerlich als Drittland und erheben eine eigene Umsatzsteuer.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist seit 2008 möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Spanien ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen werden somit einzeln zur Umsatzsteuer veranlagt.
Zu beachten ist, dass in Spanien ertragsteuerliche Betriebsstätten als selbständiges Steuersubjekt behandelt und somit gesondert zur Umsatzsteuer registriert werden müssen und jeweils eine eigene (Umsatz-)Steuernummer erhalten. Im Rahmen der Buchführung müssen die einzelnen Umsätze und empfangenen Leistungen der jeweiligen Betriebsstätte bzw. dem Stammhaus in Deutschland zugeordnet und in di...