Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-59384-0

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (4. Auflage)

Österreich

Allgemeines

Die EU-Bestimmungen wurden in starker Anlehnung an das deutsche Umsatzsteuerrecht umgesetzt.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Österreich ansässige Unternehmen bzw. um in Österreich belegene Unternehmensteile handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren. Arbeitsgemeinschaften/Konsortien erfüllen den umsatzsteuerlichen Begriff, wenn Sie nach außen hin auftreten und sind dann ggf. selbst registrierungspflichtig für die Umsatzsteuer.

Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbsschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 11.000 € übersteigt bzw. diese Nicht-Unternehmer ausdrücklich auf Erwerbsbesteuerung optiert haben. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 35.000 €.

Lieferung/sonstige Leistung

Lieferungen eines Unternehmens sind dann in Österreich umsatzsteuerbar, wenn der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen in Österr...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

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