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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 278/14

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) darüber, ob die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) als Verkaufsförderer (Promoter) für die Klägerin im Zeitraum vom 4.10.2011 bis zum 31.12.2011 und vom 2.1.2012 bis zum 30.1.2012 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlegen hat.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 2805 Nr. 48
JAAAF-79111

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.01.2016 - L 8 R 278/14

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