Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
34. Aufl. 2016
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D. Umsatzsteuer
Vorbemerkung
In den nachfolgenden Fällen ist – wenn nicht etwas anderes im Sachverhalt vorgegeben ist – grundsätzlich davon auszugehen, dass die genannten Unternehmer der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten unterliegen und keine Kleinunternehmer sind. Die Rechnungen sind grundsätzlich als ordnungsgemäß anzusehen, es sei denn, es werden im Sachverhalt konkrete Angaben zur Rechnung gemacht. Die ggf. erforderlichen Beleg- und Buchnachweise gelten als erbracht.
I. Allgemeine Einführung
Die Umsatzsteuer (USt) ist vor der Einkommensteuer/Lohnsteuer die größte Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte. Rechtsgrundlagen für die USt sind das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Die Verwaltung ist darüber hinaus noch an den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) sowie an die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, die Erlasse der jeweiligen Finanzministerien der Länder und die Verfügungen der Oberfinanzdirektionen gebunden.
Die USt ist
eine Sach- oder Objektsteuer; d. h. persönliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt,
eine Verkehrssteuer, da wirtschaftliche Verkehrsvorgänge (Umsätze) besteuert werden,
eine indirekte Steuer, da Steuerschuldner (Unternehmer) und Steuerträger (Endverbraucher) verschiedene Personen sind,