Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
34. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
A. Einkommensteuer
Vorbemerkung
Für die praktische Tätigkeit im wirtschafts- und steuerberatenden Beruf sind umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Einkommensteuer unerlässlich. Deshalb bildet die Einkommensteuer innerhalb des Prüfungsfachs Steuerwesen das wichtigste Fachgebiet.
I. Persönliche Voraussetzungen für die Besteuerung
Die Regelungen zur persönlichen Steuerpflicht finden sich in § 1 EStG.
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche inländische und ausländische Einkünfte, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen bestehen, z. B. in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder in anderen zwischenstaatlichen Vereinbarungen.
*) Anmerkung: Beschränkt Steuerpflichtige, die weit
überwiegend inländische Einkünfte beziehen, können auf Antrag als unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Das ist möglich, wenn die Einkünfte
mindestens zu 90 %
der
Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte den
Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG von 8
652 € nicht übersteigen (§ 1 Abs. 3 EStG).
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
die unbeschränkt einkommensteuerpflic...