Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
34. Aufl. 2016
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Ausbildungsverordnung (Auszug)
Mit der Ausbildungsverordnung vom (BGBl I S. 672) wurde die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten neu geregelt. Die Ausbildungsverordnung ist am in Kraft getreten. Sie ist grundsätzlich auf danach eingegangene Ausbildungsverhältnisse anzuwenden.
§ 3 Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Ausbildungspraxis:
1.1Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe,
1.2Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.3Berufsbildung,
1.4Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;
Praxis- und Arbeitsorganisation:
2.1Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe,
2.2Kooperation und Kommunikation;
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken;
Rechnungswesen:
4.1Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften,
4.2Buchführungs- und Abschlusstechnik,
4.3Lohn- und Gehaltsabrechnung,
4.4Erstellen von Abschlüssen;
Betriebswirtschaftliche Facharbeit:
5.1Auswerten der Rechnungslegung,
5.2Finanzierung;
Steuerliche Facharbeit:
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