Öffentliches Recht und Europarecht
6. Aufl. 2016
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Teil 3: Recht der Europäischen Union
§ 13 Grundlagen und Entwicklung der europäischen Integration
Herdegen, Europarecht, 17. Aufl., 2015, §§ 1 – 4; Jäkel, Das Recht des Austritts aus der Europäischen Union – Zugleich zur Neuregelung des Austrittsrechts gem. Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrags von Lissabon, Jura 2010, S. 87 ff.; Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 7. Aufl., 2016, 1. Teil; Schroeder, Grundkurs Europarecht, 4. Aufl., 2015, § 2; Streinz, Europarecht, 9. Aufl., 2012, § 1 f.
I. Allgemeines
700Der Begriff des Europarechts lässt sich in einem weiteren und einem engeren Sinn verstehen.
Zum Europarecht im weiteren Sinne gehört das gesamte auf den Kontinent Europa bezogene regionale Völkerrecht, insbesondere das Recht der europäischen internationalen Organisationen.
Zum Europarecht im engeren Sinne gehört das Recht der Europäischen Union mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Grundlagen der Europäischen Union (vgl. Art. 1 EUV). Dieses wird nachstehend eingehend erläutert und dargestellt.
II. Die Entwicklung des Europarechts im weiteren Sinne
701Ideen und Motive für eine europäische Zusammenarbeit finden sich bereits seit dem Mittelalter, erste Ansät...