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Oberste FinBeh der Länder 21.06.2016 , KSR 8/2016 S. 12

Erbschaft-/Schenkungsteuer für Erwerbe nach dem

Das (BStBl 2015 II S. 50) entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht in vollem Umfang weiter anwendbar. Das gilt nach Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht. Deren gleich lautende Erlasse vom (BStBl 2015 I S. 788) sind zu beachten.

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