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Leistungen einer Privatklinik
Leistungen einer Privatklinik, die Krankenhausleistungen in von ihr angemieteten Räumen eines Krankenhauses in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erbringt, sind einer Entscheidung des FG Köln zufolge von der Umsatzsteuer befreit. Die Privatklinik habe ihre Leistungen in sozialer Hinsicht unter vergleichbaren Bedingungen erbracht wie Krankenhäuser, die in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft stünden oder nach § 108 SGB V zugelassen seien. Würde nur eine geringe Anzahl gesetzlich versicherter Patienten behandelt, führe dies für sich genommen nicht dazu, dass die Vergleichbarkeit in sozialer Hinsicht fehle.