Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschafter-Geschäftsführer: Nachträgliche Dynamisierung einer Altersrente
Laut FG Hamburg führt eine nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn er zum Zusagezeitpunkt bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat. Unerheblich sei, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem Zusagezeitpunkt tatsächlich noch über zehn Jahre für die Gesellschaft tätig sei. Für die Beurteilung der Erdienbarkeit sei die Dauer der restlichen Dienstzeit des Gesellschafter-Geschäftsführers zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem frühestmöglichen Eintritt in die Altersrente maßgeblich.