Online-Nachricht - Freitag, 29.07.2016

Erbschaftsteuer | Erwerbe nach dem (Gleich lautende Erlasse)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht, Stellung genommen ().

Hintergrund: Das – entschieden, dass § 13a ErbStG und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Absatz 1 ErbStG, mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Dies ist nicht geschehen.

Hierzu führen die obersten Finanzbehörden der Länder weiter aus:

  • Bis zu einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht in vollem Umfang weiter anwendbar.

  • Das gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht.

  • Die NWB KAAAF-07666 sind zu beachten.

Quelle: NWB Datenbank (Sc)

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-78790