Erbschaftsteuer | Erwerbe nach dem (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der
Länder haben zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes auf
Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht, Stellung genommen
().
Hintergrund: Das – entschieden, dass § 13a ErbStG und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Absatz 1 ErbStG, mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Dies ist nicht geschehen.
Hierzu führen die obersten Finanzbehörden der Länder weiter aus:
Bis zu einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht in vollem Umfang weiter anwendbar.
Das gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht.
Die NWB KAAAF-07666 sind zu beachten.
Quelle: NWB Datenbank (Sc)
Fundstelle(n):
IAAAF-78790