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KG Berlin 05.07.2016 22 W 114/15, NWB 31/2016 S. 2328

Gesellschaftsrecht | Keine Löschung der GmbH-Gesellschafterliste im Handelsregister möglich

Die Löschung einer in das Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und lässt sich – weder unmittelbar noch analog – auch nicht auf § 395 FamFG stützen. Nach dieser Vorschrift kann das Registergericht zwar eine Eintragung von Amts wegen dann löschen, wenn sie wegen eines Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist, doch fehlt es insoweit bereits bei der Aufnahme der – privat geführten und sodann im Registerordner nach § 9 HRV sicher verwahrten – Gesellschafterliste [i]Werner, NWB 29/2016 S. 2197an einer solchen Handelsregistereintragung. Eine Rechtsschutzlücke resultiert daraus nicht. Der Gefahr eines infolge unrichtiger und unbeanstandeter gebliebener Gesellschafterliste möglichen gutgläubigen Erwerbs lässt sich durch einen Widerspruch nach § 16 Abs. 3 Satz 3 GmbHG vorbeug...

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