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IWB Nr. 14 vom Seite 508

Brexit – Die rechtliche Dimension eines EU-Austritts

John Hammond ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Deutschland. Seine langjährige internationale Erfahrung erstreckt sich insbesondere auf Großbritannien, Russland und die MOE-Staaten

Die Briten haben sich entschieden, aus der EU auszutreten, aber die Entscheidung für „out“ ist nur der Anfang eines jahrelangen Prozesses mit einigen sehr unterschiedlichen möglichen Endergebnissen. Großbritannien muss jetzt nicht nur ein neues Verhältnis mit der EU aushandeln, sondern sich auch überlegen, inwieweit Großbritannien als Staat beizubehalten ist. Ziel dieses Artikels ist es, in knappen Worten die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beschreiben, die die Konsequenzen eines Austritts mit sich bringen, sowie die möglichen Folgen zu schildern.

1. Zwei Jahre Zeit für den EU-Austritt

[i]Das Zeitfenster für einen EU-Austritt liegt nach dem Vertrag von Lissabon bei zwei JahrenMittlerweile ist allgemein bekannt, dass gem. Art. 50 EUV (Vertrag von Lissabon) die Verhandlungen über einen Austritt innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden müssen, sobald das Vereinigte Königreich seinen Austritt aus der EU erklärt hat. Nach Ablauf dieser Zeit finden die EU-Verträge auf den betroffenen Staat jedenfalls keine Anwendung mehr. Diese Zweijahresfrist ist kritisch und verhandlungstaktisch gesehen wäre es hochriskant für Großbritannien, einen Prozess unter Artikel 50 des Lissabonvertrags einzuleiten, ohne vorab nicht nur sein eigenes Ziel definiert zu haben, son...

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