Arbeitshilfe - Stand: 09.01.2019

Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Wurde das zur Selbstversorgung der aus elf Reihenhäusern bestehenden Wohnanlage und zur Stromeinspeisung in das öffentliche Netz genutzte Blockheizkraftwerk (BHKW) durch die Eigentümergemeinschaft betrieben, oder war Betreiberin eine zwischen den Wohnungseigentümern konkludent gegründete GbR? - Wurden im letztgenannten Fall das BHKW betreffende Steuererklärungen bislang nicht wirksam abgegeben und Wahlrechte nicht wirksam ausgeübt, weil der Hausverwalter zur Vertretung der GbR nicht ermächtigt war?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NAAAF-78343