Bedarfsbewertung: Anwendung von Liegenschaftszinssätzen des Gutachterausschusses
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Bedarfsbewertung – Anwendung von Liegenschaftszinssätzen des Gutachterausschusses:
Sind die Liegenschaftszinssätze des Berliner Gutachterausschusses anzuwenden, auch wenn der Ausschuss bei Ableitung der Liegenschaftszinssätze ein Modell mit anderer Restnutzungsdauer zugrunde legt als die bei der Bedarfsbewertung nach dem Ertragswertverfahren gesetzlich vorgeschriebene Restnutzungsdauer?
Und wenn ja, sind die vor dem Feststellungszeitpunkt vom Gutachterausschuss beschlossenen Werte, oder die Werte, in deren Datenmaterial der Feststellungszeitpunkt fällt maßgeblich?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
YAAAF-78335