LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 20 SO 139/16 B ER
Leitsatz
Leitsatz:
1. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu einem Anspruch von EU-Bürgern auf Existenzsicherung zum Lebensunterhalt nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Grenzen einer zulässigen verfassungskonformen Auslegung.
2. In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der ersten und zweiten Instanz ist ggf. ein solcher Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zuzusprechen, da er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht und eine Anrufung des Bundessozialgerichts gegen ablehnende instanzgerichtliche Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz nicht möglich ist.
Fundstelle(n): RAAAF-78145
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 23.05.2016 - L 20 SO 139/16 B ER