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StuB 14/2016 S. 559

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Unionsrechtswidrigkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Steuerpflichtige

Vor sechs Jahren hatte sich der EuGH in seinem Urteil vom - C-510/08 „Mattner“ NWB OAAAD-42479 mit § 16 Abs. 2 ErbStG beschäftigt und diese Regelung insoweit für europarechtswidrig eingestuft, als gebietsfremde Stpfl. einen niedrigeren Freibetrag erhalten als gebietsansässige. Nach diesem Urteil hatte der deutsche Gesetzgeber § 2 Abs. 3 ErbStG S. 560eingeführt, bei dem auf Antrag der Freibetrag für unbeschränkt Stpfl. gewährt wird, jedoch unter der Bedingung, dass Vermögensübertragungen zehn Jahre vor sowie zehn Jahre nach dem Vermögensanfall zusammengerechnet werden.

Das FG Düsseldorf zweifelte, ob der optionale § 2 Abs. 3 ErbStG die Europarechtswidrigkeit des § 16 Abs. 2 ErbStG beseitigte, insbesondere weil § 16 Abs. 2 ErbStG automatisch angewandt werde, wenn der Stpfl. keinen Antrag gestellt habe und dieser die Vermögensübertragungen im Zeitraum von 20 Jahren be...

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