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StuB 14/2016 S. 557

Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen

(1) Wird die steuerliche Außenprüfung trotz Anfechtung der Prüfungsanordnung gleichwohl durchgeführt, so erledigt sich gem. rkr. NWB YAAAF-18576 mit dem Abschluss der Prüfung der Verwaltungsakt; dadurch ist zugleich in Bezug auf den Gegenstand der ursprünglichen Anfechtungsklage die Erledigung der Hauptsache eingetreten. Die Klage ist nur noch als Fortsetzungsfeststellungsklage weiterhin zulässig. (2) Das berechtigte Interesse für die Fortsetzungsfeststellungsklage ist dann gegeben, wenn die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts zu einem Verwertungsverbot führt. (3) Die Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO) setzt nach der ständigen BFH-Rechtsprechun...

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