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StuB 14/2016 S. 556

Bekanntmachung von DRÄS 6 und DRÄS 7

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21. 6. 2016 sind die Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standards Nr. 6 und Nr. 7 durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Durch DRÄS 6 werden die folgenden Standards geändert:

  • DRS 3 Segmentberichterstattung,

  • DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss,

  • DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss,

  • DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern,

  • DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder,

  • DRS 18 Latente Steuern,

  • DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises,

  • DRS 20 Konzernlagebericht und

  • DRS 21 Kapitalflussrechnung.

DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten und D...

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