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Auflösung organschaftlicher Ausgleichsposten bei Wegfall der Steuerbilanzabweichung?
I. Sachverhalt
Die inländische A GmbH hält die Beteiligungen an ihren ausländischen Vertriebsgesellschaften über die A Beteiligungs GmbH (B). Zwischen A und B besteht eine ertragsteuerliche Organschaft. B aktivierte in ihrer Handelsbilanz zum Forderungen aus Dividendenansprüchen gegenüber ihren ausländischen Tochtergesellschaften i. H. von 4 Mio €. Steuerbilanziell wurde die Aktivierung nicht vorgenommen. Dadurch überstieg die handelsrechtliche Gewinnabführung die steuerliche (sog. Mehrabführung). Die Mehrabführung entstand in organschaftlicher Zeit und führte auf Ebene der Organträgerin A zur Bildung eines passiven Ausgleichspostens.
Im Folgegeschäftsjahr 2015 wurden die Dividenden tatsächlich ausgeschüttet. Handelsbilanziell erfolgte die Vereinnahmung erfolgsneutral (durch Aktivtausch), steuerbilanziell dagegen erfolgswirksam (mangels aktivierter Forderung). Folglich entstand wieder i. H. von 4 Mio € ein Unterschied zwischen Steuer- und Handelsbilanzgewinn, nur diesmal mit umgekehrtem Vorzeichen. Es lag eine Minderabführung vor, die in organschaftlicher Zeit entstand.
II. Fragestellungen
Kann der von A gebildete passiveAusgleichsposten aufgelöst w...