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IWB Nr. 13 vom Seite 498

Keine Gewinnrealisierung beim grenzüberschreitenden Down-Stream-Merger

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Dr. Martin Weiss

Die [i]FG Düsseldorf, Urteil vom 22. 4. 2016 - 6 K 1947/14 K, G NWB MAAAF-75225 Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG, die die Bewertung der Anteile an der übernehmenden Körperschaft bei einer Abwärtsverschmelzung grundsätzlich mit dem Buchwert vorschreibt, ist seit Langem umstritten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist bei ihrer Prüfung der Verlust des deutschen Besteuerungsrechts an den Anteilen beachtlich, während die h. M. in der Literatur in ihr eine abschließende Regelung für die Bewertung der Anteile an der übernehmenden Körperschaft sieht. Das FG Düsseldorf hat sich dieser h. M. nun uneingeschränkt angeschlossen.

I. Urteilssachverhalt

[i]Klägerin ist übernehmende Gesellschaft einer VerschmelzungDie Klägerin, eine luxemburgische Kapitalgesellschaft, ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer früheren Muttergesellschaft, einer deutschen GmbH. Aufgrund eines Verschmelzungsplans vom August 2009 wurde die Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen, wobei auf eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Körperschaft – der Klägerin – verzichtet wurde (§ 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UmwG). Die Anteile der deutschen Muttergesellschaft an der luxemburgischen Tochtergesellschaft wurden an die alleinige Anteilseignerin der Muttergesellschaft mit Sitz in den USA ausgekehrt.

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