Online-Nachricht - Freitag, 08.07.2016

Erbschaftsteuerreform | Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am beschlossen.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis eine Neuregelung zu finden. Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später umsetzte.

Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung, insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten zu verlangen:

  • Das vorliegende Gesetz wird dem Anspruch einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens nicht gerecht. Das führt zu hoher Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Familienunternehmen.

  • Die vorgesehene Privilegierung der Übertragungsmöglichkeiten bei Familienunternehmen ist zu prüfen. Jedenfalls die Erweiterung auf Mitgesellschafter ist zu streichen.

  • Die Gewährung der Optionsverschonung ist weiterhin an die Voraussetzung von max. 10 % Verwaltungsvermögen zu knüpfen.

  • Die vorgesehene Begünstigung bei Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften (sowie Kapitalgesellschaften analog) wird abgelehnt.

  • Eine Überdotierung des Altersvorsorgevermögens wird abgelehnt.

  • Eine Wiederbelebung der "Cash-GmbH" wird abgelehnt.

  • Die Abschmelzzone für den Verschonungsabschlag sollte bei einem geringeren Betrag als 90 Mio. Euro auslaufen und "stufenlos" ohne die 750.000 Euro-Stufen ausgestaltet werden.

  • Die Möglichkeit einer zinslosen Stundung bis zu 10 Jahren ist nicht akzeptabel.

  • Die Änderung des Bewertungsgesetzes wird abgelehnt.

Quelle: Bundesrat online, Ausschussempfehlung BR-Drucks. 344/1/16 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAF-77299