Die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen sind bei der Ermittlung des Jahreswerts eines den Nachlass mindernden Nießbrauchsrechts abzuziehen?
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Wie ist der Jahreswert von Nießbrauchsrechten, die gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG nachlassmindernd zu berücksichtigen sind, zu berechnen? - Sind die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen bei der Ermittlung des Jahreswerts abzuziehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAF-76938