Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von Kontrollmitteilungen durch den Außenprüfer des Finanzamts gemäß § 194 Abs. 3 AO vor dem Hintergrund einer an das BZSt gerichteten internationalen Gruppenanfrage der Guardia di Finanza
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Ist die Anforderung von Unterlagen durch das FA für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen eines Auskunftsersuchens der italienischen Behörden (Guardia di Finanza) rechtswidrig, wenn aus dem gesamten Verhalten des Außenprüfers im Rahmen der gegenüber der Steuerpflichtigen angeordneten Außenprüfung geschlossen werden muss, dass der Außenprüfer keine ins Gewicht fallende Prüfungstätigkeit gegenüber der Steuerpflichtigen durchführt, sondern die von ihm erstellten Angaben darauf abzielen, ins Blaue hinein die steuererheblichen Verhältnisse Dritter (hier: der in Italien ansässigen Geschäftspartner der Steuerpflichtigen) auszuforschen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
TAAAF-76922