Arbeitshilfe Dezember 2017

Abgrenzung Gewerbebetrieb zur Vermögensverwaltung bei Vermietung und Vereinbarung einer Heimfallentschädigung

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Waren im Streitfall die Errichtung von Verwaltungsgebäuden auf Erbbaugrundstücken nach den Vorgaben der mietenden Behörde, die Vermietung über einen Zeitraum von je 20 Jahren und die Übertragung der errichteten Gebäude gegen eine bereits bei Vertragsabschluss vereinbarte Heimfallentschädigung derart miteinander verklammert, dass keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern gewerbliche Einkünfte erzielt wurden, die auch die übrigen von der Klägerin erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewerblich infiziert haben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAF-76897